Die Zeit läuft! Jetzt muss es schnell gehen. Denn: Nach einer schriftlichen Kündigung haben Sie nur drei Wochen, um Klage einzureichen. Sogar eine Woche weniger hat der Arbeitgeber, der eine fristlose Kündigung aussprechen möchte.
Verlieren Sie also keine Zeit – verpassen Sie keine Frist! Kündigungsschutz. Mindestlohn. Kurzarbeit. Wir beraten, informieren und begleiten Sie bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.
Egal, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – wenden Sie sich an uns bei allen Fragen rund um:
- Kündigungsschutzverfahren
- Lohnklagen
- Abmahnungen
- Verhandlung von Aufhebungsverträgen
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Zeugnisse/Arbeitspapiere