TÄTIGKEITSBEREICH VON RECHTSANWALT SVEN KÖPPE
IN GIESSEN

Die Zeit läuft! Jetzt muss es schnell gehen. Denn: Nach einer schriftlichen Kündigung haben Sie nur drei Wochen, um Klage einzureichen. Sogar eine Woche weniger hat der Arbeitgeber, der eine fristlose Kündigung aussprechen möchte.

Verlieren Sie also keine Zeit – verpassen Sie keine Frist! Kündigungsschutz. Mindestlohn. Kurzarbeit. Wir beraten, informieren und begleiten Sie bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.

Egal, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – wenden Sie sich an uns bei allen Fragen rund um:

  • Kündigungsschutzverfahren
  • Lohnklagen
  • Abmahnungen
  • Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Zeugnisse/Arbeitspapiere