Der „Kurzarbeit-Fall“
Arbeitnehmer und Arbeitgeber stritten im Jahre 2020 über den zu gewährenden Jahresurlaub. Von den vereinbarten 30 Urlaubstagen sollte der Mitarbeiter nur 22,5 Tage erhalten. Hintergrund war, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter für drei Monate in Kurzarbeit „Null“ geschickt hatte.
Der „Restwert-Fall“
Immer wieder kommt es bei einem Verkehrsunfall vor, dass das Fahrzeug des Geschädigten einen Totalschaden erlitten hat. Um den Schaden zu beziffern, ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens, immer mit einem eigenen Gutachter, notwendig.
Der „Drohung-Fall“
Ein Arbeitnehmer wollte spontan Urlaub nehmen und hat seinen Chef diesbezüglich gefragt. Wegen Perso-nalknappheit konnte der Urlaub leider nicht gewährt werden.
Der „Arbeitszeit-Fall“
Ein Wachpolizist bewahrte seine Dienstwaffe bei sich zu Hause auf und hat sich in seinen privaten Räumlichkeiten auch eingekleidet und gerüstet.
Der „Facebook-Fall“
Ein Mediengestalter im Bereich Digital und Print hatte zwei Auszubildende. Einer der beiden Auszubildenden war aktiv auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken unterwegs.
Der „Zeugnis-Fall“
In einem arbeitsgerichtlichen Vergleich haben sich beide Parteien auf ein „gutes“ Zeugnis geeinigt. In die Vereinbarung wurde auch aufgenommen, dass der Arbeitnehmer berechtigt ist, einen schriftlichen Entwurf einzureichen,
von dem sein Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund abweichen darf.
Der „Dienstaufsichtsbeschwerde-Fall“
Ein Straßenbahnfahrer, welche nach einem Dienstunfall arbeitsunfähig geworden war, hatte seinen Arbeitgeber mehrfach aufgefordert, Überstunden aus dem letzten Jahr auszuzahlen. Über ein Jahr später wurde die Auszahlung dann angekündigt, sie erfolgte aber nicht.
Der „Aufhebungsvertrags-Fall“
Ein Arbeitgeber hatte mit seinem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag geschlossen, allerdings nicht am Arbeitsplatz, sondern zu Hause bei dem Arbeitnehmer.
Der „Kündigungs-Fall“
Der Arbeitgeber hat einem schwerbehinderten Mitarbeiter eine Änderungskündigung ausgesprochen.
Eine Voraussetzung hierfür ist, dass die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich ist, die der Arbeitgeber vorher einzuholen hat.
Der „Home-Office-Fall“
Nach einer Betriebsschließung bot der Arbeitgeber einem Ingenieur an, seine Tätigkeit im Home-Office zu erbringen. In seinem Arbeitsvertrag fand sich jedoch keine Regelung zu einer Änderung des Arbeitsortes.